Antonio Micuda für Garbsen
Wesentliche Themenschwerpunkte im Überblick:
Arbeitsplatzsicherheit
Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze in Garbsen gesichert und neue geschaffen werden, damit unsere Stadt wirtschaftlich stark bleibt.
Kommunale Haushaltspolitik
Mit solider Finanzplanung schaffen wir einen ausgeglichenen Haushalt, um die Kommune finanziell zukunftsfähig zu machen.
Reduzierung der Steuern
Unser Ziel ist es, durch kluge Planung, die Steuerlast zu senken und die Bürger finanziell zu entlasten.
Innere Sicherheit
Wir setzen uns für mehr Sicherheit und ein gutes Miteinander in Garbsen ein, damit sich alle Bürger wohlfühlen.
Lebensqualität steigern
Wir möchten Garbsen noch lebenswerter machen, indem wir Projekte umsetzen, die den Alltag für alle verbessern.
Wir liefern
Konsolidierungsplan 2026–2030 zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Langenhagen
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen befindet sich in einer sich zuspitzenden finanziellen Situation. Die Haushaltsplanung weist bereits ab 2026 strukturelle Defizite in zweistelliger Millionenhöhe auf, während gleichzeitig die Rücklagen systematisch abschmelzen und voraussichtlich im Jahr 2029 vollständig aufgebraucht sein werden.
Der Haushaltsplan 2026–2030 zeigt sehr deutlich:
- Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
- Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)
Die „Finanzplanung Ergebnisrücklagen“ weist laut Haushaltsunterlage zudem aus:
- Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
- Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
- Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
- Rücklagen 2029: 0 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 62)
Damit ist nachweislich absehbar, dass ohne strukturelle Gegenmaßnahmen ein Haushaltsnotstand droht, der eine Haushaltssicherungspflicht gemäß NKomVG zur Folge hätte. Dies würde die kommunale Selbstverwaltung erheblich einschränken und zu externen Eingriffen der Region Hannover führen.
Um die Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern, ist die Verwaltung verpflichtet, einen umfassenden, strategisch aufgebauten Konsolidierungsplan für die Jahre 2026 bis 2030 zu erstellen, der die strukturellen Ursachen des Defizits analysiert, Maßnahmen priorisiert und anhand messbarer Ziele steuert. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Vorschriften der GemHKVO zwingend zu beachten.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
- Erarbeitung eines Konsolidierungsplans 2026–2030
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.06.2026 einen kompletten Konsolidierungsplan zur strukturellen Haushaltsstabilisierung vorzulegen. - Pflichtbestandteile des Konsolidierungsplans
Der Plan muss mindestens folgende Elemente enthalten:
• vollständige Analyse aller Ausgabenblöcke
• Priorisierung freiwilliger Leistungen
• Maßnahmen zur Reduzierung des strukturellen Defizits um mindestens 10 Mio € jährlich
• Sicherstellung des Haushaltsausgleichs spätestens ab 2030
• Nutzung aller Konsolidierungspotenziale
• Prognose der Haushaltsentwicklung bis 2035 - Folgekostenpflicht gemäß § 12 GemHKVO
Für alle Maßnahmen ist eine vollständige Folgekostenrechnung vorzulegen. - Berichtspflicht
Der Konsolidierungsplan ist dem Rat und Finanzausschuss öffentlich vorzulegen. - Verpflichtung zur Fortschreibung
Der Konsolidierungsplan wird jährlich im Herbst aktualisiert.
3. Ausführliche Begründung
a) Stetig steigende Ausgaben ohne Gegenfinanzierung
- Personalaufwendungen 2026: 73.041.700 € (HH S. 87)
- Transferaufwendungen
- Gebäudeunterhalt
- Energiekosten und Bauprojekte
b) Hohe Investitionsvolumina
- 2026: 102.805.900 €
- 2027: 96.215.700 € (HH S. 176)
c) Rücklagenverbrauch
Rücklagen 2029: 0 €
d) Gefahr der Haushaltssicherung
- Einschränkung der kommunalen Entscheidungsfreiheit
- Genehmigungspflichten für freiwillige Leistungen
e) Fehlender strategischer Gesamtrahmen
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKomVG §§ 111–120
• GemHKVO § 12
• HH 2026–2030 S. 51, 62, 87, 176
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
- Defizitreduzierung
- Vermeidung der Haushaltssicherung
- langfristige Stabilität
Politisch:
- Sicherung der Selbstverwaltung
- Stärkung der Entscheidungsfähigkeit
Bürgerbezogen:
- Vermeidung von Steuererhöhungen
- Sicherstellung öffentlicher Leistungen
- Erhalt kommunaler Infrastruktur
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Investitionsmoratorium 2026–2027 zur Stabilisierung der städtischen Finanzplanung
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen steht vor einem außergewöhnlich hohen Investitionsprogramm in den Jahren 2026 und 2027. Der Haushaltsplan 2026–2030 weist folgende geplante Investitionssummen aus:
- 2026: 102.805.900 €
- 2027: 96.215.700 €
(Quelle: Haushaltsplan S. 176)
Diese Summen übersteigen deutlich die investive Leistungsfähigkeit der Stadt und führen zu einem erheblichen Bedarf an Kreditaufnahmen, die wiederum langfristige Belastungen verursachen. Gleichzeitig fehlt bei einer Vielzahl der Investitionsprojekte eine vollständige Folgekostenrechnung gemäß § 12 GemHKVO. Somit ist weder der künftige Bedarf an Unterhalt, Energie und Personal, noch die langfristige Belastung des Ergebnishaushaltes transparent erkennbar.
Um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und weitere strukturelle Defizite zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenztes Investitionsmoratorium erforderlich, das eine neutrale und fachliche Neubewertung aller Projekte ermöglicht.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
- Einführung eines Investitionsmoratoriums für die Jahre 2026 und 2027 für alle Projekte über 500.000 €, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Überprüfung aller offenen Investitionsprojekte nach folgenden Kriterien:
• rechtliche Verpflichtung
• Wirtschaftlichkeit gemäß § 82 NKomVG
• Folgekosten über 20 Jahre gemäß § 12 GemHKVO
• Priorität für Daseinsvorsorge - Neupriorisierung aller Investitionen in einer Gesamtliste nach Notwendigkeit, Wirkung, Folgekosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Vergabestopp bis Abschluss der Neubewertung. Ausnahmen gelten nur für Gefahrenabwehr und rechtlich unvermeidbare Maßnahmen.
- Berichtspflicht: Die Verwaltung legt dem Finanzausschuss bis 31.10.2026 eine vollständige Neubewertung vor.
3. Ausführliche Begründung
a) Extrem hohe Investitionstätigkeit
Die Investitionssummen der Jahre 2026 und 2027 überschreiten die Belastbarkeit des Haushalts deutlich und führen zu massiven Kreditbedarfen.
b) Fehlende Folgekostenberechnungen
Bei vielen Projekten fehlen vollständige Folgekostenrechnungen, obwohl diese nach § 12 GemHKVO verpflichtend sind. Dies betrifft insbesondere Energieverbrauch, Unterhalt, Reinigung und Abschreibungen.
c) Belastung des Ergebnishaushaltes
Jede Investition verursacht langfristige Mehrbelastungen, die angesichts der Defizite von
• −13.806.200 € (2026) und
• −15.988.800 € (2027)
(Quelle: Haushaltsplan S. 51)
nicht mehr tragbar sind.
d) Rücklagenverzehr
Die Rücklagen sinken bis 2029 auf 0 €, sodass keine Puffermöglichkeiten bestehen (Quelle: HH S. 62).
e) Schutz der finanziellen Handlungsfähigkeit
Ein Moratorium sichert Zeit, um Fehlentwicklungen zu verhindern und Investitionen strategisch auszurichten.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKomVG § 82 (Wirtschaftlichkeit)
• NKomVG § 110–111 (Haushaltsgrundsätze)
• GemHKVO § 12 (Folgekosten)
• Haushaltsplan Langenhagen 2026–2030 S. 51, 62, 176
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Reduktion des Kreditbedarfs
• Stabilisierung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung
Politisch:
• Stärkung der strategischen Steuerung
• klare Prioritäten im Investitionsprogramm
Bürgerbezogen:
• Sicherstellung wichtiger Pflichtaufgaben
• verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln
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Externe Gesamtprüfung der Großprojekte IGS Süd und IGS-Neubau
1. Aufgabenstellung
Die Stadt Langenhagen plant mit der Sanierung und Erweiterung der IGS Süd sowie dem Neubau der weiteren IGS die umfangreichsten Schulbauprojekte in ihrer Geschichte. Die Kostenansätze im Haushaltsplan 2026–2030 belaufen sich auf:
• IGS Süd: 161.760.000 €
• IGS Neubau: 189.774.000 €
(Quelle: Haushaltsplan S. 188–190)
Damit ergibt sich ein kombiniertes Gesamtvolumen von über 350 Mio €. Projekte dieser Größenordnung bergen erhebliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Derzeit liegen jedoch keine vollumfänglichen externen Prüfberichte zur Wirtschaftlichkeit, Plausibilität der Kosten, technischen Bewertung oder Folgekostenabschätzung vor.
Aus diesen Gründen ist eine umfassende externe Prüfung beider Großprojekte zwingend erforderlich, um Risiken zu minimieren, die Haushaltsstabilität zu sichern und Fehlentwicklungen vorzubeugen.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Beauftragung einer externen Gesamtprüfung der Projekte IGS Süd und IGS-Neubau.
2. Die Prüfung umfasst mindestens:
• vollständige Kostenanalyse
• Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 82 NKomVG
• Folgekostenberechnung gemäß § 12 GemHKVO
• Risikobewertung
• Prüfung alternativer Bau- und Sanierungsvarianten
3. Vorläufiger Vergabestopp für alle weiteren bau- und kostenrelevanten Vergaben, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
4. Berichtspflicht:
Die Ergebnisse sind dem Rat und dem Finanzausschuss bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen.
3. Ausführliche Begründung
a) Außergewöhnliche Größenordnung
Mit über 350 Mio € stellen die Schulbauvorhaben die größte Investition in der Stadtgeschichte dar.
b) Hohe Risiken
Erfahrungsgemäß liegen Kostensteigerungen bei öffentlichen Großprojekten zwischen 30–60%. Eine externe Prüfung ist daher unverzichtbar.
c) Fehlende vollständige Folgekosten
Energie, Unterhalt, Gebäudetechnik und Personalkosten wurden bisher nicht vollständig ausgewiesen, obwohl dies nach § 12 GemHKVO verpflichtend ist.
d) Auswirkungen auf zukünftige Haushalte
Fehlerhafte Planungen könnten über Jahrzehnte zusätzliche Belastungen im Ergebnishaushalt erzeugen.
e) Rechtliche Verpflichtung
Nach § 82 und § 85 Abs. 2 NKomVG besteht die Pflicht, bei Projekten besonderer Bedeutung externe Expertise einzubeziehen.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 85 Abs. 2 NKomVG – Externe Sachverständige
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51, 188–190
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Einsparpotenzial 10–50 Mio €
• realistische Baukostenprognosen
• transparente Folgekosten
Politisch:
• höhere Planungssicherheit
• bessere Steuerung von Großprojekten
Bürgerbezogen:
• langfristige Sicherung der Bildungsinfrastruktur
• verantwortungsvoller Einsatz öffentlicher Mittel
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Deckelung der Personalkosten und gezielter Stellenaufbau im Ordnungsamt
1. Aufgabenstellung
Die Personalkosten der Stadt Langenhagen stellen mit 73.041.700 € im Haushaltsjahr 2026 (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 87) den größten Einzelposten des Ergebnishaushalts dar. Der seit Jahren andauernde Anstieg der Personalaufwendungen führt zu erheblichen strukturellen Defiziten, die sich bereits in den Folgejahren 2026 und 2027 deutlich zeigen:
• Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
• Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €
(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)
Parallel dazu steigen die Aufgabenanforderungen insbesondere im Bereich Ordnung und Sicherheit an. Zunehmende Beschwerden über Ruhestörungen, Vermüllung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, illegale Abfallentsorgung und Verstöße gegen kommunale Satzungen zeigen, dass das Ordnungsamt strukturell unterbesetzt ist.
Die Stadt muss daher zwei widersprüchliche Entwicklungen gleichzeitig bewältigen:
1. Die Gesamtpersonalkosten müssen gedeckelt werden.
2. Das Ordnungsamt benötigt zwingend Personalzuwachs, um gesetzliche Aufgaben erfüllen zu können.
Um den Haushalt zu entlasten und zugleich die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sicherzustellen, ist ein kontrollierter, gezielter und rechtssicherer Umgang mit dem Personalbestand notwendig. Dieser Antrag schafft dafür einen verbindlichen Rahmen.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Deckelung der Personalkosten
Die jährliche Steigerung der Personalkosten der Stadt wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf maximal 1,5 % gegenüber dem Vorjahr begrenzt.
2. Allgemeiner Stellenstopp
Es wird ein sofortiger Stellenstopp verfügt. Keine neue Stelle darf geschaffen oder nachbesetzt werden, außer wenn eine rechtliche Pflicht besteht oder die Stelle unmittelbar der Gefahrenabwehr dient.
3. Ausnahme: Schaffung von vier Stellen im Ordnungsamt
Aufgrund der erheblich gestiegenen Anforderungen im Bereich Ordnung und Sicherheit werden vier neue Vollzeitstellen geschaffen. Diese sind ausschließlich einzusetzen für:
• Streifendienst
• Kontrollen im öffentlichen Raum
• Durchsetzung kommunaler Satzungen
• Gewerbe- und Gaststättenrecht
4. Transparenzpflicht
Die Verwaltung legt dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Personalstand, Personalkostenentwicklung und die Umsetzung des Stellenstopps vor.
5. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Jede Ausnahmegenehmigung außerhalb dieser Regelung ist mit einer schriftlichen Wirtschaftlichkeits- und Aufgabennotwendigkeitsprüfung nach § 82 NKomVG zu versehen.
3. Ausführliche Begründung
a) Personalkosten als größter Defizittreiber
Mit über 73 Mio € (2026) liegen die Personalkosten auf einem historischen Höchststand. Sie sind der größte Einzelblock im Ergebnishaushalt und tragen entscheidend zum strukturellen Defizit bei.
b) Rücklagen werden 2029 vollständig aufgebraucht
Die Finanzplanung zeigt:
• Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
• Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
• Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
• Rücklagen 2029: 0 €
(Quelle: HH S. 62)
Ohne Eingriffe in die Kostenentwicklung wird der Haushalt nicht genehmigungsfähig bleiben.
c) Notwendigkeit einer gezielten Stärkung des Ordnungsamts
Steigende Beschwerden und neue gesetzliche Vorgaben erfordern eine deutliche Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet. Ohne zusätzliches Personal sind grundlegende ordnungsrechtliche Aufgaben nicht mehr vollumfänglich erfüllbar.
d) Kombination aus Kostenbegrenzung und gezielter Stärkung
Die gleichzeitige Deckelung der Personalkosten und die Schaffung von Stellen im Ordnungsamt schaffen eine finanzpolitisch verantwortliche Balance aus:
• Haushaltsdisziplin
• Sicherheit und Ordnung
e) Rechtliche Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit
§ 82 NKomVG verpflichtet die Stadt, wirtschaftlich zu handeln. Dies schließt eine Begrenzung der Personalkosten ausdrücklich ein.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 51 (Ergebnishaushalt)
– S. 62 (Rücklagen)
– S. 87 (Personalkosten)
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• Begrenzung der Kostensteigerung
• Entlastung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung
Politisch:
• Stärkung der Handlungsfähigkeit
• Erhöhung der Verwaltungseffizienz
Bürgerbezogen:
• mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
• schnellere Reaktionszeiten des Ordnungsamtes
• sichtbare Präsenz und Durchsetzungskompeten
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Steuerstabilität bis 2030 und Rücknahme der Bettensteuer
1. Aufgabenstellung
Die wirtschaftliche Lage vieler Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen Unternehmen in Langenhagen ist durch anhaltende Kostensteigerungen, Energiepreise, Inflation und erhöhte Steuerlast stark belastet. Vor diesem Hintergrund kommt der Stabilisierung der kommunalen Steuersätze eine zentrale Bedeutung zu.
Die Grundsteuer B liegt in Langenhagen bei 704 % (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 45) und gehört damit zu den höchsten in der gesamten Region. Weitere Erhöhungen würden die finanzielle Handlungsfähigkeit der Bürger sowie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Langenhagen erheblich beeinträchtigen.
Zusätzlich wurde eine Übernachtungssteuer („Bettensteuer“) eingeführt, die die Hotellerie und Tourismusbranche belastet und im Wettbewerb mit Nachbarstädten einen deutlichen Nachteil erzeugt. Viele Kommunen, die eine Bettensteuer eingeführt hatten, berichten von negativen Effekten auf Übernachtungszahlen und bürokratischen Mehraufwänden.
Um sowohl private Haushalte als auch Unternehmen gezielt zu entlasten, ist eine langfristige Steuerstabilität bis zum Jahr 2030 sowie die vollständige Rücknahme der Bettensteuer erforderlich.
2. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:
1. Steuerstabilität bis einschließlich 2030
Es werden bis zum Haushaltsjahr 2030 keine Erhöhungen vorgenommen bei:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer
2. Aufhebung der Bettensteuer
Die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wird vollständig aufgehoben.
3. Verwaltungsauftrag
Die Verwaltung erarbeitet bis 30.06.2026:
• eine Vergleichsanalyse anderer Kommunen zur Steuerstabilität,
• eine Evaluation der finanziellen Auswirkungen der Bettensteuer,
• Vorschläge zur Stärkung der lokalen Tourismus- und Hotelbranche.
3. Ausführliche Begründung
a) Hohe Steuerlast in Langenhagen
Die Grundsteuer B von 704 % liegt deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Eine weitere Erhöhung wäre für viele Haushalte und Unternehmen nicht tragbar.
b) Steuerstabilität stärkt den Standort
Langenhagen steht in direktem Wettbewerb mit Hannover, Garbsen und der Region. Steuererhöhungen könnten Investitionen verhindern, Abwanderungen verstärken und langfristig zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen führen.
c) Negative Effekte der Bettensteuer
Erfahrungen anderer Städte zeigen:
• sinkende Attraktivität für Touristen
• Mehraufwand für Hotels (Abwicklung, Dokumentation)
• kaum relevante Mehreinnahmen für Kommunen
d) Entlastung für Bevölkerung und Wirtschaft
Durch die Sicherstellung stabiler Steuersätze werden Bürgerinnen und Bürger in Zeiten hoher Belastungen spürbar entlastet.
e) Rechtliche Einordnung
Die Stadt kann im Rahmen des NKAG ihre Steuersätze frei festlegen. Die Rücknahme der Bettensteuer ist ein rechtssicherer Schritt zur Stärkung des Tourismusstandortes Langenhagen.
4. Rechtsgrundlagen & Quellen
• NKAG – Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 45 (Steuersätze)
– S. 51 (Ergebnishaushalt)
5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen
Finanziell:
• stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen
• Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen
Politisch:
• Signal für Verlässlichkeit und Bürgern.he
• Stärkung der Position im regionalen Wettbewerb
Bürgerbezogen:
• Entlastung für Haushalte
• Förderung der lokalen Hotellerie und Tourismusbranche
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