Kommunalwahlen 2026

Jürgen Alenberg für Langenhagen

Die AfD Fraktion hat 10 umfassende, klar strukturierte und rechtssichere Anträge eingebracht, die das Ziel verfolgen, den finanziellen Abwärtstrend zu stoppen und Langenhagen wieder auf eine solide Basis zu stellen.

Wesentliche Themenschwerpunkte im Überblick:

Stabiler Haushalt

Wir sorgen für eine solide Finanzpolitik, damit Langenhagen finanziell stark bleibt.

Beste Bildung

Wir investieren in Schulen und Kitas, damit jedes Kind die beste Chancen hat.

Starke Infrastruktur

Wir modernisieren Straßen, Verkehr und Digitales für eine bessere Zukunft.

Wirtschaft fördern

Wir schaffen ein attraktives Umfeld für Unternehmen und Arbeitsplätze.

Sicherheit stärken

Mehr Sicherheit und Ordnung für ein gutes Miteinander in unserer Stadt.

Bürger beteiligen

Wir hören zu und binden die Bürger aktiv in Entscheidungen ein.

Klima schützen

Nachhaltige Projekte für eine umweltfreundliche Zukunft in Langenhagen.

Kultur und Sport

Mehr Angebote für Freizeit, Kultur und sportliche Aktivitäten.

Soziales Stärken

Unterstützung für soziale Projekte und mehr Gemeinschaft.

Bezahlbarer Wohnraum

Wir sorgen dafür, dass Wohnen in Langenhagen für alle erschwinglich bleibt.

Wir liefern

Konsolidierungsplan 2026–2030 zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Langenhagen
1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen befindet sich in einer sich zuspitzenden finanziellen Situation. Die Haushaltsplanung weist bereits ab 2026 strukturelle Defizite in zweistelliger Millionenhöhe auf, während gleichzeitig die Rücklagen systematisch abschmelzen und voraussichtlich im Jahr 2029 vollständig aufgebraucht sein werden.

Der Haushaltsplan 2026–2030 zeigt sehr deutlich:

  • Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
  • Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €

(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)

Die „Finanzplanung Ergebnisrücklagen“ weist laut Haushaltsunterlage zudem aus:

  • Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
  • Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
  • Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
  • Rücklagen 2029: 0 €

(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 62)

Damit ist nachweislich absehbar, dass ohne strukturelle Gegenmaßnahmen ein Haushaltsnotstand droht, der eine Haushaltssicherungspflicht gemäß NKomVG zur Folge hätte. Dies würde die kommunale Selbstverwaltung erheblich einschränken und zu externen Eingriffen der Region Hannover führen.

Um die Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern, ist die Verwaltung verpflichtet, einen umfassenden, strategisch aufgebauten Konsolidierungsplan für die Jahre 2026 bis 2030 zu erstellen, der die strukturellen Ursachen des Defizits analysiert, Maßnahmen priorisiert und anhand messbarer Ziele steuert. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Vorschriften der GemHKVO zwingend zu beachten.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

  1. Erarbeitung eines Konsolidierungsplans 2026–2030
    Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 30.06.2026 einen kompletten Konsolidierungsplan zur strukturellen Haushaltsstabilisierung vorzulegen.

  2. Pflichtbestandteile des Konsolidierungsplans
    Der Plan muss mindestens folgende Elemente enthalten:
    • vollständige Analyse aller Ausgabenblöcke
    • Priorisierung freiwilliger Leistungen
    • Maßnahmen zur Reduzierung des strukturellen Defizits um mindestens 10 Mio € jährlich
    • Sicherstellung des Haushaltsausgleichs spätestens ab 2030
    • Nutzung aller Konsolidierungspotenziale
    • Prognose der Haushaltsentwicklung bis 2035

  3. Folgekostenpflicht gemäß § 12 GemHKVO
    Für alle Maßnahmen ist eine vollständige Folgekostenrechnung vorzulegen.

  4. Berichtspflicht
    Der Konsolidierungsplan ist dem Rat und Finanzausschuss öffentlich vorzulegen.

  5. Verpflichtung zur Fortschreibung
    Der Konsolidierungsplan wird jährlich im Herbst aktualisiert.

3. Ausführliche Begründung

a)  Stetig steigende Ausgaben ohne Gegenfinanzierung

  • Personalaufwendungen 2026: 73.041.700 € (HH S. 87)
  • Transferaufwendungen
  • Gebäudeunterhalt
  • Energiekosten und Bauprojekte

b)  Hohe Investitionsvolumina

  • 2026: 102.805.900 €
  • 2027: 96.215.700 € (HH S. 176)

c)  Rücklagenverbrauch
Rücklagen 2029: 0 €

d)  Gefahr der Haushaltssicherung

  • Einschränkung der kommunalen Entscheidungsfreiheit
  • Genehmigungspflichten für freiwillige Leistungen

e)  Fehlender strategischer Gesamtrahmen

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• NKomVG §§ 111–120
• GemHKVO § 12
• HH 2026–2030 S. 51, 62, 87, 176

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:

  • Defizitreduzierung
  • Vermeidung der Haushaltssicherung
  • langfristige Stabilität

Politisch:

  • Sicherung der Selbstverwaltung
  • Stärkung der Entscheidungsfähigkeit

Bürgerbezogen:

  • Vermeidung von Steuererhöhungen
  • Sicherstellung öffentlicher Leistungen
  • Erhalt kommunaler Infrastruktur

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1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen steht vor einem außergewöhnlich hohen Investitionsprogramm in den Jahren 2026 und 2027. Der Haushaltsplan 2026–2030 weist folgende geplante Investitionssummen aus:

  • 2026: 102.805.900 €
  • 2027: 96.215.700 €

(Quelle: Haushaltsplan S. 176)

Diese Summen übersteigen deutlich die investive Leistungsfähigkeit der Stadt und führen zu einem erheblichen Bedarf an Kreditaufnahmen, die wiederum langfristige Belastungen verursachen. Gleichzeitig fehlt bei einer Vielzahl der Investitionsprojekte eine vollständige Folgekostenrechnung gemäß § 12 GemHKVO. Somit ist weder der künftige Bedarf an Unterhalt, Energie und Personal, noch die langfristige Belastung des Ergebnishaushaltes transparent erkennbar.

Um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und weitere strukturelle Defizite zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenztes Investitionsmoratorium erforderlich, das eine neutrale und fachliche Neubewertung aller Projekte ermöglicht.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

  1. Einführung eines Investitionsmoratoriums für die Jahre 2026 und 2027 für alle Projekte über 500.000 €, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

  2. Überprüfung aller offenen Investitionsprojekte nach folgenden Kriterien:
    • rechtliche Verpflichtung
    • Wirtschaftlichkeit gemäß § 82 NKomVG
    • Folgekosten über 20 Jahre gemäß § 12 GemHKVO
    • Priorität für Daseinsvorsorge

  3. Neupriorisierung aller Investitionen in einer Gesamtliste nach Notwendigkeit, Wirkung, Folgekosten und Finanzierungsmöglichkeiten.

  4. Vergabestopp bis Abschluss der Neubewertung. Ausnahmen gelten nur für Gefahrenabwehr und rechtlich unvermeidbare Maßnahmen.

  5. Berichtspflicht: Die Verwaltung legt dem Finanzausschuss bis 31.10.2026 eine vollständige Neubewertung vor.

3. Ausführliche Begründung

a)  Extrem hohe Investitionstätigkeit
Die Investitionssummen der Jahre 2026 und 2027 überschreiten die Belastbarkeit des Haushalts deutlich und führen zu massiven Kreditbedarfen.

b)  Fehlende Folgekostenberechnungen
Bei vielen Projekten fehlen vollständige Folgekostenrechnungen, obwohl diese nach § 12 GemHKVO verpflichtend sind. Dies betrifft insbesondere Energieverbrauch, Unterhalt, Reinigung und Abschreibungen.

c) Belastung des Ergebnishaushaltes
Jede Investition verursacht langfristige Mehrbelastungen, die angesichts der Defizite von
• −13.806.200 € (2026) und
• −15.988.800 € (2027)
(Quelle: Haushaltsplan S. 51)
nicht mehr tragbar sind.

d) Rücklagenverzehr
Die Rücklagen sinken bis 2029 auf 0 €, sodass keine Puffermöglichkeiten bestehen (Quelle: HH S. 62).

e) Schutz der finanziellen Handlungsfähigkeit
Ein Moratorium sichert Zeit, um Fehlentwicklungen zu verhindern und Investitionen strategisch auszurichten.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• NKomVG § 82 (Wirtschaftlichkeit)
• NKomVG § 110–111 (Haushaltsgrundsätze)
• GemHKVO § 12 (Folgekosten)
• Haushaltsplan Langenhagen 2026–2030 S. 51, 62, 176

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Reduktion des Kreditbedarfs
• Stabilisierung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung

Politisch:
• Stärkung der strategischen Steuerung
• klare Prioritäten im Investitionsprogramm

Bürgerbezogen:
• Sicherstellung wichtiger Pflichtaufgaben
• verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln

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1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen plant mit der Sanierung und Erweiterung der IGS Süd sowie dem Neubau der weiteren IGS die umfangreichsten Schulbauprojekte in ihrer Geschichte. Die Kostenansätze im Haushaltsplan 2026–2030 belaufen sich auf:

• IGS Süd: 161.760.000 €
• IGS Neubau: 189.774.000 €

(Quelle: Haushaltsplan S. 188–190)

Damit ergibt sich ein kombiniertes Gesamtvolumen von über 350 Mio €. Projekte dieser Größenordnung bergen erhebliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Derzeit liegen jedoch keine vollumfänglichen externen Prüfberichte zur Wirtschaftlichkeit, Plausibilität der Kosten, technischen Bewertung oder Folgekostenabschätzung vor.

Aus diesen Gründen ist eine umfassende externe Prüfung beider Großprojekte zwingend erforderlich, um Risiken zu minimieren, die Haushaltsstabilität zu sichern und Fehlentwicklungen vorzubeugen.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Beauftragung einer externen Gesamtprüfung der Projekte IGS Süd und IGS-Neubau.

2. Die Prüfung umfasst mindestens:
• vollständige Kostenanalyse
• Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 82 NKomVG
• Folgekostenberechnung gemäß § 12 GemHKVO
• Risikobewertung
• Prüfung alternativer Bau- und Sanierungsvarianten

3. Vorläufiger Vergabestopp für alle weiteren bau- und kostenrelevanten Vergaben, bis die Prüfung abgeschlossen ist.

4. Berichtspflicht:
Die Ergebnisse sind dem Rat und dem Finanzausschuss bis spätestens 31.12.2026 vorzulegen.

3. Ausführliche Begründung

a) Außergewöhnliche Größenordnung
Mit über 350 Mio € stellen die Schulbauvorhaben die größte Investition in der Stadtgeschichte dar.

b) Hohe Risiken
Erfahrungsgemäß liegen Kostensteigerungen bei öffentlichen Großprojekten zwischen 30–60%. Eine externe Prüfung ist daher unverzichtbar.

c) Fehlende vollständige Folgekosten
Energie, Unterhalt, Gebäudetechnik und Personalkosten wurden bisher nicht vollständig ausgewiesen, obwohl dies nach § 12 GemHKVO verpflichtend ist.

d) Auswirkungen auf zukünftige Haushalte
Fehlerhafte Planungen könnten über Jahrzehnte zusätzliche Belastungen im Ergebnishaushalt erzeugen.

e) Rechtliche Verpflichtung
Nach § 82 und § 85 Abs. 2 NKomVG besteht die Pflicht, bei Projekten besonderer Bedeutung externe Expertise einzubeziehen.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 85 Abs. 2 NKomVG – Externe Sachverständige
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51, 188–190

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Einsparpotenzial 10–50 Mio €
• realistische Baukostenprognosen
• transparente Folgekosten

Politisch:
• höhere Planungssicherheit
• bessere Steuerung von Großprojekten

Bürgerbezogen:
• langfristige Sicherung der Bildungsinfrastruktur
• verantwortungsvoller Einsatz öffentlicher Mittel

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1. Aufgabenstellung

Die Personalkosten der Stadt Langenhagen stellen mit 73.041.700 € im Haushaltsjahr 2026 (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 87) den größten Einzelposten des Ergebnishaushalts dar. Der seit Jahren andauernde Anstieg der Personalaufwendungen führt zu erheblichen strukturellen Defiziten, die sich bereits in den Folgejahren 2026 und 2027 deutlich zeigen:

• Ergebnishaushalt 2026: –13.806.200 €
• Ergebnishaushalt 2027: –15.988.800 €

(Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 51)

Parallel dazu steigen die Aufgabenanforderungen insbesondere im Bereich Ordnung und Sicherheit an. Zunehmende Beschwerden über Ruhestörungen, Vermüllung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, illegale Abfallentsorgung und Verstöße gegen kommunale Satzungen zeigen, dass das Ordnungsamt strukturell unterbesetzt ist.

Die Stadt muss daher zwei widersprüchliche Entwicklungen gleichzeitig bewältigen:
1. Die Gesamtpersonalkosten müssen gedeckelt werden.
2. Das Ordnungsamt benötigt zwingend Personalzuwachs, um gesetzliche Aufgaben erfüllen zu können.

Um den Haushalt zu entlasten und zugleich die Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sicherzustellen, ist ein kontrollierter, gezielter und rechtssicherer Umgang mit dem Personalbestand notwendig. Dieser Antrag schafft dafür einen verbindlichen Rahmen.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Deckelung der Personalkosten
Die jährliche Steigerung der Personalkosten der Stadt wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 auf maximal 1,5 % gegenüber dem Vorjahr begrenzt.

2. Allgemeiner Stellenstopp
Es wird ein sofortiger Stellenstopp verfügt. Keine neue Stelle darf geschaffen oder nachbesetzt werden, außer wenn eine rechtliche Pflicht besteht oder die Stelle unmittelbar der Gefahrenabwehr dient.

3. Ausnahme: Schaffung von vier Stellen im Ordnungsamt
Aufgrund der erheblich gestiegenen Anforderungen im Bereich Ordnung und Sicherheit werden vier neue Vollzeitstellen geschaffen. Diese sind ausschließlich einzusetzen für:
• Streifendienst
• Kontrollen im öffentlichen Raum
• Durchsetzung kommunaler Satzungen
• Gewerbe- und Gaststättenrecht

4. Transparenzpflicht
Die Verwaltung legt dem Rat vierteljährlich einen Bericht über den Personalstand, Personalkostenentwicklung und die Umsetzung des Stellenstopps vor.

5. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Jede Ausnahmegenehmigung außerhalb dieser Regelung ist mit einer schriftlichen Wirtschaftlichkeits- und Aufgabennotwendigkeitsprüfung nach § 82 NKomVG zu versehen.

3. Ausführliche Begründung

a) Personalkosten als größter Defizittreiber
Mit über 73 Mio € (2026) liegen die Personalkosten auf einem historischen Höchststand. Sie sind der größte Einzelblock im Ergebnishaushalt und tragen entscheidend zum strukturellen Defizit bei.

b) Rücklagen werden 2029 vollständig aufgebraucht
Die Finanzplanung zeigt:
• Rücklagen 2026: 3,1 Mio €
• Rücklagen 2027: 1,8 Mio €
• Rücklagen 2028: 0,9 Mio €
• Rücklagen 2029: 0 €

(Quelle: HH S. 62)

Ohne Eingriffe in die Kostenentwicklung wird der Haushalt nicht genehmigungsfähig bleiben.

c) Notwendigkeit einer gezielten Stärkung des Ordnungsamts
Steigende Beschwerden und neue gesetzliche Vorgaben erfordern eine deutliche Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet. Ohne zusätzliches Personal sind grundlegende ordnungsrechtliche Aufgaben nicht mehr vollumfänglich erfüllbar.

d) Kombination aus Kostenbegrenzung und gezielter Stärkung
Die gleichzeitige Deckelung der Personalkosten und die Schaffung von Stellen im Ordnungsamt schaffen eine finanzpolitisch verantwortliche Balance aus:
• Haushaltsdisziplin
• Sicherheit und Ordnung

e) Rechtliche Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit
§ 82 NKomVG verpflichtet die Stadt, wirtschaftlich zu handeln. Dies schließt eine Begrenzung der Personalkosten ausdrücklich ein.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 51 (Ergebnishaushalt)
– S. 62 (Rücklagen)
– S. 87 (Personalkosten)

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Begrenzung der Kostensteigerung
• Entlastung des Ergebnishaushaltes
• Vermeidung der Haushaltssicherung

Politisch:
• Stärkung der Handlungsfähigkeit
• Erhöhung der Verwaltungseffizienz

Bürgerbezogen:
• mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
• schnellere Reaktionszeiten des Ordnungsamtes
• sichtbare Präsenz und Durchsetzungskompeten

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1. Aufgabenstellung

Die wirtschaftliche Lage vieler Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen Unternehmen in Langenhagen ist durch anhaltende Kostensteigerungen, Energiepreise, Inflation und erhöhte Steuerlast stark belastet. Vor diesem Hintergrund kommt der Stabilisierung der kommunalen Steuersätze eine zentrale Bedeutung zu.

Die Grundsteuer B liegt in Langenhagen bei 704 % (Quelle: Haushaltsplan 2026–2030, S. 45) und gehört damit zu den höchsten in der gesamten Region. Weitere Erhöhungen würden die finanzielle Handlungsfähigkeit der Bürger sowie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Langenhagen erheblich beeinträchtigen.

Zusätzlich wurde eine Übernachtungssteuer („Bettensteuer“) eingeführt, die die Hotellerie und Tourismusbranche belastet und im Wettbewerb mit Nachbarstädten einen deutlichen Nachteil erzeugt. Viele Kommunen, die eine Bettensteuer eingeführt hatten, berichten von negativen Effekten auf Übernachtungszahlen und bürokratischen Mehraufwänden.

Um sowohl private Haushalte als auch Unternehmen gezielt zu entlasten, ist eine langfristige Steuerstabilität bis zum Jahr 2030 sowie die vollständige Rücknahme der Bettensteuer erforderlich.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Steuerstabilität bis einschließlich 2030
Es werden bis zum Haushaltsjahr 2030 keine Erhöhungen vorgenommen bei:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Gewerbesteuer

2. Aufhebung der Bettensteuer
Die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wird vollständig aufgehoben.

3. Verwaltungsauftrag
Die Verwaltung erarbeitet bis 30.06.2026:
• eine Vergleichsanalyse anderer Kommunen zur Steuerstabilität,
• eine Evaluation der finanziellen Auswirkungen der Bettensteuer,
• Vorschläge zur Stärkung der lokalen Tourismus- und Hotelbranche.

3. Ausführliche Begründung

a) Hohe Steuerlast in Langenhagen
Die Grundsteuer B von 704 % liegt deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Eine weitere Erhöhung wäre für viele Haushalte und Unternehmen nicht tragbar.

b) Steuerstabilität stärkt den Standort
Langenhagen steht in direktem Wettbewerb mit Hannover, Garbsen und der Region. Steuererhöhungen könnten Investitionen verhindern, Abwanderungen verstärken und langfristig zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen führen.

c) Negative Effekte der Bettensteuer
Erfahrungen anderer Städte zeigen:
• sinkende Attraktivität für Touristen
• Mehraufwand für Hotels (Abwicklung, Dokumentation)
• kaum relevante Mehreinnahmen für Kommunen

d) Entlastung für Bevölkerung und Wirtschaft
Durch die Sicherstellung stabiler Steuersätze werden Bürgerinnen und Bürger in Zeiten hoher Belastungen spürbar entlastet.

e) Rechtliche Einordnung
Die Stadt kann im Rahmen des NKAG ihre Steuersätze frei festlegen. Die Rücknahme der Bettensteuer ist ein rechtssicherer Schritt zur Stärkung des Tourismusstandortes Langenhagen.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• NKAG – Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz
• Haushaltsplan 2026–2030:
– S. 45 (Steuersätze)
– S. 51 (Ergebnishaushalt)

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen
• Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen

Politisch:
• Signal für Verlässlichkeit und Bürgern.he
• Stärkung der Position im regionalen Wettbewerb

Bürgerbezogen:
• Entlastung für Haushalte
• Förderung der lokalen Hotellerie und Tourismusbranche

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1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen hat in ihrem Haushaltsplan 2026–2030 erhebliche Steigerungen bei den Energiekosten und beim Gebäudebetrieb zu verzeichnen. Moderne Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz, technische Gebäudeausrüstung und gesetzliche Standards erhöhen die Betriebskosten kommunaler Gebäude stetig.

Der Haushalt weist insbesondere im Bereich:
• Gebäudeunterhalt,
• Energieverbrauch,
• technische Betriebsführung,
• Instandhaltung,
• und notwendige Modernisierungsmaßnahmen
deutliche Mehraufwendungen aus, die die Haushaltslage weiter verschärfen.

Gleichzeitig verfügt Langenhagen über eine Vielzahl älterer kommunaler Gebäude, deren energetischer Zustand teilweise unzureichend dokumentiert oder optimiert ist. Ohne eine professionelle, systematische und kommunalweit abgestimmte Energieeffizienzstrategie ist eine dauerhafte Reduzierung der Betriebskosten nicht möglich.

Es ist daher notwendig, ein strukturiertes Energie- und Gebäudemanagement aufzubauen, das alle kommunalen Gebäude erfasst, bewertet und laufend optimiert.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Einführung eines kommunalen Energie- und Gebäudemanagements (kEGM)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.12.2026 ein vollständiges Energie- und Gebäudemanagementsystem aufzubauen.

2. Pflichtbestandteile des Systems
• Erfassung aller kommunalen Gebäude inkl. Energiekennzahlen
• Priorisierung der Sanierungsbedarfe
• Erstellung eines Energienutzungsplans
• Analyse der Potenziale zur CO2-Reduktion
• Identifikation von Einsparmaßnahmen (Technik, Betriebszeiten, Nutzerverhalten)

3. Finanzielle Zielsetzung
Das kEGM muss jährliche Einsparpotenziale von mindestens 5–10 % der Betriebskosten nachweisen.

4. Transparenzpflicht
Dem Finanzausschuss sind halbjährliche Berichte über Einsparungen, Monitoring-Daten und empfohlene Maßnahmen vorzulegen.

5. Fördermittelprüfung
Die Verwaltung wird verpflichtet, alle möglichen Förderprogramme (Bund, Land, EU) für Energieeffizienz, Gebäudesanierung und Digitalisierung systematisch zu prüfen und zu beantragen.

3. Ausführliche Begründung

a) Hohe Betriebskosten der kommunalen Gebäude
Steigende Energiepreise und alterungsbedingte technische Defizite führen zu unnötig hohen Kosten, die den Ergebnishaushalt belasten.

b) Fehlende Gesamtübersicht über den energetischen Zustand
Bisher existiert keine vollständige und einheitliche Dokumentation für alle städtischen Gebäude.

c) Großes Einsparpotenzial
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass professionelles Energiemanagement Einsparungen von:
• 10–20 % bei Strom und Wärme
• 5–15 % bei technischer Gebäudeausrüstung
ermöglichen kann.

d) Rechtliche Verpflichtungen
Nach § 82 NKomVG ist die Stadt verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Energieeffizienzmaßnahmen sind ein zentraler Bestandteil dieser Pflicht.

e) Langfristige Klima- und Kostenvorteile
Einsparungen beim Energieverbrauch reduzieren dauerhaft CO2, Kosten und Investitionsbedarfe.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• GemHKVO § 12 – Folgekosten
• Energieeinsparverordnung (EnEV)
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51, 87

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Reduktion der Betriebskosten um 5–10 % jährlich
• geringerer Investitionsbedarf durch planvolle Sanierungen

Politisch:
• moderne, transparente Steuerung kommunaler Infrastruktur
• langfristige Planungssicherheit

Bürgerbezogen:
• effizientere Nutzung kommunaler Mittel
• bessere Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
• Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen befindet sich in einer zunehmend angespannten Haushaltssituation. Neben hohen investiven Verpflichtungen steigt der Anteil der konsumtiven Ausgaben stetig an. Ein erheblicher Anteil dieses Kostenblocks entfällt auf freiwillige Leistungen, deren Umfang, Wirksamkeit und strategische Relevanz bisher nicht vollständig transparenter und systematischer Bewertung unterzogen wurde.

Gemäß § 111 NKomVG ist die Kommune verpflichtet, freiwillige Leistungen kritisch zu prüfen, insbesondere wenn eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs besteht. Die Haushaltsplanung 2026–2030 zeigt jedoch eindeutig strukturelle Defizite von:
• –13.806.200 € (2026)
• –15.988.800 € (2027)
(Quelle: Haushaltsplan S. 51)

Um die finanzielle Stabilität langfristig sicherzustellen und die kommunale Selbstverwaltung zu schützen, ist ein vollständiger, systematischer und rechtssicherer „Freiwilligencheck“ aller freiwilligen Leistungen notwendig.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Durchführung  eines vollständigen Freiwilligenleistungs-Checks
Die Verwaltung wird beauftragt, alle freiwilligen Leistungen der Stadt systematisch zu erfassen und zu bewerten.

2. Pflichtbestandteile des Prüfberichts:
• Gesamtkosten pro freiwilliger Leistung (Personal, Sachkosten, Folgekosten)
• Nutzenanalyse für Stadtgesellschaft und Zielgruppen
• rechtliche Einordnung (freiwillig, pflichtig, teilfreiwillig)
• Bewertung der Wirtschaftlichkeit gemäß § 82 NKomVG
• Darstellung möglicher Einsparpotenziale

3. Kategorisierung aller Leistungen in:
• Kategorie A: unverzichtbar
• Kategorie B: optional mit Anpassungsbedarf
• Kategorie C: entbehrlich

4. Erarbeitung eines Maßnahmenplans
Basierend auf der Kategorisierung erfolgt ein Maßnahmenplan zur Reduzierung oder Umstrukturierung nicht-prioritärer Leistungen.

5. Berichtspflicht
Der vollständige Bericht ist dem Rat und dem Finanzausschuss bis spätestens 31.10.2026 vorzulegen.

3. Ausführliche Begründung

a) Klarer gesetzlicher Prüfauftrag
§ 111 NKomVG verpflichtet Kommunen, freiwillige Leistungen regelmäßig zu prüfen – insbesondere bei drohendem Haushaltsnotstand.

b) Hohe Relevanz im Haushalt
Freiwillige Leistungen umfassen zahlreiche Bereiche (Soziales, Kultur, Vereine, Prävention) und binden teilweise erhebliche Mittel.

c) Strukturelle Haushaltsdefizite
Mit Defiziten von fast 30 Mio € in zwei Jahren ist eine umfassende Überprüfung zwingend notwendig.

d) Transparenz und Steuerung
Der Freiwilligencheck schafft Verfahren, mit denen Politik und Verwaltung besser steuern können.

e) Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
Durch Anpassung oder Neuausrichtung freiwilliger Leistungen können nachhaltige Einsparungen erzielt werden.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Freiwillige Leistungen
• GemHKVO § 12 – Folgekosten
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
Reduktion nicht priorisierter Ausgaben
• stärkere Konzentration auf Pflichtaufgaben

Politisch:
• höhere Transparenz
• bessere strategische Steuerung

Bürgerbezogen:
• Sicherung langfristig wichtiger Leistungen
• verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln

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1. Aufgabenstellung

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung Langenhagen schreitet langsamer voran als in vergleichbaren Kommunen. Dies führt zu erhöhten Personalaufwänden, langen Bearbeitungszeiten, Doppelstrukturen und hohen Sachkosten. Im Haushaltsplan 2026–2030 ist erkennbar, dass sowohl die Personalkosten (73.041.700 € in 2026, Quelle: HH S. 87) als auch Sachkosten im Bereich IT und Verwaltung weiter steigen.

Gleichzeitig bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Digitalisierung, z. B. durch:
• Onlinezugangsgesetz (OZG)
• E-Government-Gesetz
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Um die Verwaltung leistungsfähiger, effizienter und bürgerfreundlicher aufzustellen, ist ein umfassender Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan notwendig. Dieser soll Prozesse vereinfachen, Kosten senken und digitale Angebote ausbauen.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan 2026–2030
Die Verwaltung wird beauftragt, einen vollständigen Maßnahmenplan inklusive Prozessanalyse und Einsparpotenzialen vorzulegen.

2. Pflichtbestandteile des Plans
• Analyse aller Kernprozesse in der Verwaltung
• Abbau redundanter oder veralteter Verfahrensschritte
• vollständige Digitalisierung aller OZG-relevanten Leistungen
• Einführung digitaler Dokumentenprozesse (E-Akte)
• Ausbau von Online-Bürgerservices

3. Einspar- und Effizienzziele
Der Plan muss folgende Effekte nachweisen:
• Reduktion der Bearbeitungszeiten um mindestens 20 %
• Einsparungen bei Personal- und Sachkosten von mindestens 5 % jährlich ab 2028

4. Verpflichtende Folgekostenrechnung
Alle Digitalisierungsprojekte sind nach § 12 GemHKVO mit vollständiger Folgekostenrechnung vorzulegen.

5. Berichtspflicht
Die Verwaltung berichtet halbjährlich dem Rat und dem Finanzausschuss über Fortschritte und Effekte.

3. Ausführliche Begründung

a) Steigende Verwaltungskosten
Sowohl Personal- als auch IT-bezogene Kosten steigen laut Haushalt jedes Jahr an und belasten den Ergebnishaushalt in Zeiten struktureller Defizite erheblich.

b) Notwendigkeit der Effizienzsteigerung
Digitalisierte Prozesse ermöglichen:
• beschleunigte Abläufe
• weniger Personalaufwand
• geringere Fehlerquoten
• bessere Bürgerzufriedenheit

c) Verpflichtung aus Bundes- und Landesgesetzen
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Verwaltungsangebote zugänglich zu machen.

d) Einsparpotenziale
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen Einsparungen zwischen 10–30 %, wenn Prozesse standardisiert und digitalisiert werden.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• OZG
• E-Government-Gesetz
• DSGVO
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• HH 2026–2030 S. 51, 87

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• deutliche Kostensenkungen
• weniger Personalaufwand

Politisch:
• moderner Verwaltungsaufbau
• effizientere Abläufe und bessere Steuerung

Bürgerbezogen:
• schnellere Bearbeitungen
• bessere digitale Angebote
• weniger Bürokratie im Alltag

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1. Aufgabenstellung

Die Stadt Langenhagen hat in den vergangenen Jahren deutliche Steigerungen im Bereich der Transferaufwendungen erfahren. Insbesondere Zahlungen an die Region Hannover, Kosten der Jugendhilfe, Sozialausgaben sowie weitere Pflichtumlagen stellen inzwischen einen der größten Ausgabenposten im Ergebnishaushalt dar.

Diese Transferaufwendungen sind im Haushaltsplan 2026–2030 klar erkennbar und belasten die städtischen Finanzen jährlich in zweistelliger Millionenhöhe. Zugleich fehlen detaillierte Transparenzberichte über die Zusammensetzung, Wirkungsanalyse und Entwicklung dieser Zahlungen.

Um die städtischen Finanzen strukturell zu stabilisieren und eine belastbare Grundlage für weitere Konsolidierungsentscheidungen zu schaffen, ist ein umfassender Transferaufwandsbericht erforderlich, der alle relevanten Zahlungen systematisch erfasst und bewertet.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Erstellung eines vollständigen Transferaufwandsberichts
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 31.10.2026 einen detaillierten Bericht zu erstellen, der sämtliche Transferaufwendungen der Stadt vollständig auflistet.

2. Pflichtbestandteile des Berichts
• Aufschlüsselung aller Transferaufwendungen nach Empfänger, Zweck und Höhe
• Analyse der gesetzlichen Grundlagen
• Bewertung der finanziellen Entwicklung 2018–2030
• Darstellung der mittel- und langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt
• Identifikation von Einspar- und Einflussmöglichkeiten

3. Einbindung des Berichts in die Haushaltsplanung
Der Bericht wird künftig jährlich dem Haushaltsentwurf beigefügt, um Transparenz und Planbarkeit zu gewährleisten.

4. Berichtspflicht
Die Ergebnisse sind im Finanzausschuss öffentlich vorzustellen.

3. Ausführliche Begründung

a) Hohe Belastungen durch Transferaufwendungen
Transferaufwendungen gehören zu den größten Pflichtausgaben einer Kommune. Sie steigen seit Jahren an und schränken die Handlungsfähigkeit erheblich ein.

b) Fehlende Transparenz
Der Haushalt weist zwar Gesamtsummen aus, jedoch fehlen:
• detaillierte Zweckbeschreibungen
• Wirkungsanalysen
• Transparenz über Einflussmöglichkeiten

c) Notwendigkeit struktureller Konsolidierung
Wenn der Ergebnishaushalt bereits ab 2026 ein strukturelles Defizit von über 13 Mio € aufweist (Quelle: HH S. 51), müssen alle großen Kostenblöcke analysiert werden.

d) Verbesserte Steuerungsfähigkeit
Ein detaillierter Bericht ermöglicht:
• Identifikation vermeidbarer Kosten
• stärkere politische Steuerung
• bessere Verhandlungsbasis gegenüber der Region und anderen Institutionen

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 111 NKomVG – Haushaltsgrundsätze
• Haushaltsplan 2026–2030 S. 51

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• Transparente Darstellung aller Transferausgaben
• Identifikation von Einsparpotenzialen

Politisch:
• bessere Steuerung und Kontrolle großer Ausgabenblöcke

Bürgerbezogen:
• nachvollziehbare Verwendung öffentlicher Mittel
• effizientere Verwaltung

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1. Aufgabenstellung

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung Langenhagen schreitet langsamer voran als in vergleichbaren Kommunen. Dies führt zu erhöhten Personalaufwänden, langen Bearbeitungszeiten, Doppelstrukturen und hohen Sachkosten. Im Haushaltsplan 2026–2030 ist erkennbar, dass sowohl die Personalkosten (73.041.700 € in 2026, Quelle: HH S. 87) als auch Sachkosten im Bereich IT und Verwaltung weiter steigen.

Gleichzeitig bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Digitalisierung, z. B. durch:
• Onlinezugangsgesetz (OZG)
• E-Government-Gesetz
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Um die Verwaltung leistungsfähiger, effizienter und bürgerfreundlicher aufzustellen, ist ein umfassender Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan notwendig. Dieser soll Prozesse vereinfachen, Kosten senken und digitale Angebote ausbauen.

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt:

1. Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsplan 2026–2030
Die Verwaltung wird beauftragt, einen vollständigen Maßnahmenplan inklusive Prozessanalyse und Einsparpotenzialen vorzulegen.

2. Pflichtbestandteile des Plans
• Analyse aller Kernprozesse in der Verwaltung
• Abbau redundanter oder veralteter Verfahrensschritte
• vollständige Digitalisierung aller OZG-relevanten Leistungen
• Einführung digitaler Dokumentenprozesse (E-Akte)
• Ausbau von Online-Bürgerservices

3. Einspar- und Effizienzziele
Der Plan muss folgende Effekte nachweisen:
• Reduktion der Bearbeitungszeiten um mindestens 20 %
• Einsparungen bei Personal- und Sachkosten von mindestens 5 % jährlich ab 2028

4. Verpflichtende Folgekostenrechnung
Alle Digitalisierungsprojekte sind nach § 12 GemHKVO mit vollständiger Folgekostenrechnung vorzulegen.

5. Berichtspflicht
Die Verwaltung berichtet halbjährlich dem Rat und dem Finanzausschuss über Fortschritte und Effekte.

3. Ausführliche Begründung

a) Steigende Verwaltungskosten
Sowohl Personal- als auch IT-bezogene Kosten steigen laut Haushalt jedes Jahr an und belasten den Ergebnishaushalt in Zeiten struktureller Defizite erheblich.

b) Notwendigkeit der Effizienzsteigerung
Digitalisierte Prozesse ermöglichen:
• beschleunigte Abläufe
• weniger Personalaufwand
• geringere Fehlerquoten
• bessere Bürgerzufriedenheit

c) Verpflichtung aus Bundes- und Landesgesetzen
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Verwaltungsangebote zugänglich zu machen.

d) Einsparpotenziale
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen Einsparungen zwischen 10–30 %, wenn Prozesse standardisiert und digitalisiert werden.

4. Rechtsgrundlagen & Quellen

• OZG
• E-Government-Gesetz
• DSGVO
• § 82 NKomVG – Wirtschaftlichkeit
• § 12 GemHKVO – Folgekosten
• HH 2026–2030 S. 51, 87

5. Erwartete Ergebnisse & Auswirkungen

Finanziell:
• deutliche Kostensenkungen
• weniger Personalaufwand

Politisch:
• moderner Verwaltungsaufbau
• effizientere Abläufe und bessere Steuerung

Bürgerbezogen:
• schnellere Bearbeitungen
• bessere digitale Angebote
• weniger Bürokratie im Alltag

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